Whistleblowing

Der Schutz von Satispay, unseren Kunden und der allgemeinen Gesellschaft steht im Mittelpunkt unserer Werte. Aus diesem Grund haben wir einen vertraulichen und sicheren Whistleblowing-Kanal erstellt, der rund um die Uhr verfügbar ist.

Du kannst diesen Kanal nutzen, wenn du:

  • ein Mitarbeiter oder ehemaliger Mitarbeiter der Satispay-Gruppe bist;
  • ein Aktionär oder Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsrat von Satispay bist;
  • ein Auftragnehmer, Subunternehmer, Anbieter bist;
  • ein Freiwilliger oder Praktikant, der für Satispay arbeitet;
    oder ein Bewerber bist.

Der Kanal steht dir zur Verfügung, um ein tatsächliches oder potenzielles Fehlverhalten zu melden, das du im Rahmen deiner derzeitigen oder früheren Beschäftigung bei Satispay gesehen und/oder gehört hast und das einen starken Verdacht auf unethisches, illegales oder betrügerisches Verhalten aufwirft.

Zu diesen Verhaltensweisen zählen unter anderem die folgenden:

  • Verstoß gegen die gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen von Satispay (z. B. Geldwäschegesetz - GWG, Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO, Finanzberichterstattung, Verpflichtungen im Zusammenhang mit unserer E-Geld-Lizenz, usw.);
  • Betrug jeglicher Art;
  • Bestechung und Korruption;
  • Geldwäsche;
  • Die absichtliche Verheimlichung eines der oben genannten Punkte;

Der folgende Link stehr dir zur Verfügun, um dich zu melden:

Link zum Kanal

Bitte beachte, dass der Whistleblowing-Kanal nicht das geeignete Forum für Kundenbeschwerden oder vertragliche/kommerzielle Forderungen ist. Diese werden über einen separaten Kanal in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen abgehandelt.

Je nachdem, wo die Satispay-Einrichtung, für die du arbeitest, gearbeitet hast oder dich beworben hast, ihren Sitz hat, ist es auch möglich, Fehlverhalten einer externen zuständigen Behörde zu melden. Die zuständigen Behörden sind auf der Startseite des Kanals aufgelistet. Die zuständigen Behörden werden eine Meldung eines Whistleblowers immer in Betracht ziehen, auch wenn die Bedenken nicht intern geäußert wurden, aber sie empfehlen den meldenden Personen sehr, die Meldung zunächst intern zu machen.

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Bei Fragen kannst du uns jederzeit kontaktieren.
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